1. Das Mitglied wird während der Dauer des Mitgliedschaftsvertrags
als Mitbenutzer:in der Einrichtungen und
Leistungenin die Fusion Sports Academy AG aufgenommen.
Im Preis inbegriffen sind die Benützung der
Fitnessgeräte, die Benützung der Wellnessanlage und
die Teilnahme am jeweiligen Kursprogramm. Alle zusätzlichen
Leistungen sind nicht im Preis inbegriffen.


2. Das Mitglied ist berechtigt, die Einrichtungen und
Leistungen zu den am Eingang ausgehängten Öffnungszeiten
zu nutzen. Sonderregelung nachschriftlicher
Vereinbarung. Der / Die Benutzer:in hat sich an
die Hausordnung und an die Hygienevorschriften zu halten
und denWeisungen des Personals der Fusion Sports
Academy Folge zu leisten.Bei schwerwiegenden oder
wiederholten Verstössengegen die Betriebsordnung
und das Personal kann ein sofortiges Hausverbot
ausgesprochen werden und hat somit den Entzug
der Mitgliedschaft ohne Rückerstattung zur Folge. Das
Mitglied bestätigt, ein Exemplar der Hausordnung
erhalten zu haben.


3. Das Chiparmband ist persönlich und nicht übertragbar.
Die Depotgebühr beträgt CHF 40.00. Bei Verlust,
Diebstahl oder Defekt verfällt das Depot.


4. Die Nichtinanspruchnahme der Leistungen der Fusion
Sports Academy AG berechtigen zu keiner Reduktion
oder gar Rückforderung der geleisteten Zahlungen
bzw. der eingegangenen Zahlungsverpflichtungen.


5. Wenn Sie Ihr Abonnement aufgrund Unfall, Krankheit
(nur mit entsprechendem Arztzeugnis), längerem Unterbruch
wegen Militärdienst, Schwangerschaft, Auslandaufenthalt,
etc. eine bestimmte Zeit unterbrechen,
können Sie es während der Geltungsdauer Ihres Abos
währendmindestens1Monat undmaximal3Monaten
einstellen.
ProKalenderjahr istmaximaleine Aufschiebung
möglich.
Ein genehmigter Unterbruch wird der laufenden Mitgliedschaft angehängt und befreit nicht von ausstehenden und/
oder zukünftigen Zahlungsverpflichtungen.


6. Mit einer Genehmigung durch dieFusion Sports Academy
AG kann der Mitgliedschaftsvertrag einem Nicht-
Mitglied übertragen werden. Die Übernahmegebühr
beträgt CHF 50.00.


7. Der vertraglich vereinbarte Betrag ist entweder als
Gesamt- oder als Ratenzahlung zu entrichten und kann
bar oder digital beglichen werden. Sollte das Mitglied mit
einer Rate in Verzug kommen, wird
der gesamte noch offen stehende Betrag sofort fällig,
zuzüglichVerzugszinsen undMehrkosten. Der Vertrag
stellt einen Rechtsöffnungstitel dar.


8. Der Benutzer hat keinen Anspruch auf Schadenersatz
bzw. Ersatzstunden, wenn der Fusion Sports Academy
AG aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat
(höhere Gewalt, etc.) ihre Leistungen unverschuldet
nichterbringenkann. Die Fusion Sports Academy AG
behält sich zu dem das Recht eines Betrieb-sunterbruchs
für Reinigungen, Wartungen, Revision oder Umbauten
vor.


9. Die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können von
derFusion Sports Academy AG auf einen Rechtsnachfolger
übertragen werden.


10. Jedes Mitglied ist verpflichtet, mitgebrachte Kleidung
und Wertgegenstände in den dafür vorgesehenen
Schränken unterzubringen und abzuschliessen. Die
Fusion Sports Academy AG haftet nicht für den Verlust
von Wertgegenständen. Der Abschluss einer Diebstahlversicherung ist
Sache des Mitglieds.

11. Die Fusion Sports Academy AG hat das Recht, in den
allgemein zugänglichen Räumen wie Trainingsflächen
oder Bistro, medialen Content (namentlich Foto-, Videound
Tonaufnahmen) zu erstellen und diesen für
Marketingzwecke zu veröffentlichen.

12. Für Schäden, welche ein Kunde im Zusammenhang
mit der Benützung der Anlage der Fusion Sports Academy
AG erleidet, insbesondere für Schäden, die aus
Unfällen,Verletzungen und Krankheiten bei der Benützung der
Anlage und Geräte entstehen, haftet weder
die Fusion Sports Academy AG noch sein Personal.
Die Benützung der Geräte und Anlage erfolgt auf
eigenes Risiko und auf eigene Gefahr des Mitglieds.
Der Abschluss einer Unfallversicherung ist Sache des
Mitglieds.


13. Erhöhungen der Mitgliederbeiträge sind möglich im
maximalen Umfangvon10% desbisherigen Beitrages
und werden zwei Monate im Vorausvon der Fusion Sports
Academy AG angekündigt.


14. Der Vertrag zwischen dem Mitglied und der Fusion
Sports Academy AG wird in Schriftformabgeschlossen.
Allfällige Abänderungen/Kündigungen bedürfen ebenfallsderSchriftform.


15. Sofern dieserVertrag nicht 30Tage vor seinem Ablauf
schriftlich oder elektronisch gekündigt wird, verlängert
sich dieser automatisch zu den zu diesem Zeitpunkt
geltenden Konditionen um die selbe Laufzeit.


16. Gerichtsstand ist Bern. Das Mitglied verzichtet ausdrücklich auf
den Gerichtsstand an seinem Wohnort.